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Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung betrifft natürlich auch Sie als Besitzer einer Ölheizung. Wir möchten Sie hierzu gerne informieren und häufig gestellte Fragen beantworten:

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung - was bedeutet das?

Die Bundesregierung hat diverse Maßnahmen zum Thema Klimaschutz beschlossen, u. a. eine CO2-Steuer. Ab dem 01. Januar 2021 wird sich der Liter Heizöl um ca. 8 Cent brutto verteuern. Diesen Wert hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Berechnung des CO2-Ausstoßes bei der Verbrennung von Heizöl und anderen fossilen Energien im Rahmen der CO2-Steuer festgelegt.

Dürfen Ölheizungen noch weiterhin betrieben werden oder sind die verboten?

Das Wichtigste vorab:
Ölheizungen sind nicht verboten und dürfen auch nach 2026 weiterhin betrieben werden – und zwar unbegrenzt! Es gibt kein Nutzungsverbot von Ölheizungen. Bis Ende 2025 können Öl-Brennwertgeräte wie gehabt eingebaut werden – es gelten keine Beschränkungen.
Ab 2026 dürfen Ölheizungen unter gewissen Umständen weiterhin eingebaut werden – müssen dann aber an erneuerbare Energien gekoppelt werden. Dies geschieht auch jetzt schon mit Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen.

Wird das Heizöl jetzt teurer?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Rohöl ist ein börsennotiertes Produkt - der Heizölpreis hängt hiervon entscheidend ab.
Der Heizölpreis unterliegt ohnehin ständigen Schwankungen, d.h. das Heizöl 2021 teurer als 2018/2019/2020 ist, ist nicht sicher. Der Steueranteil wird jedoch höher sein. Ab 2021 gibt es einen CO2-Preis für fossile Energieträger, z.B. Erdgas und Heizöl. Für Heizöl wird dieser Aufschlag dem 1. Januar 2021 bei 25 € pro Tonne CO2 liegen und dann kontinuierlich in 5 Euro Schritten bis 2026 steigen.

Ab dem 01. Januar 2021 wird sich der Liter Heizöl somit um knapp 8 Cent pro Liter verteuern.

Was bedeutet das für Sie als Heizölkunde?

Für Sie als Ölheizungsbetreiber besteht aktuell kein Handlungsbedarf!
Eine Modernisierung der bestehenden Anlage mit Öl-Brennwerttechnik ist weiterhin möglich und sinnvoll: Eine neue Anlage spart Kosten und CO2 ein.
Ab 2026 ist die Einbindung erneuerbarer Energien Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut wird.

Weitere Informationen zu den Themen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, der Zukunft Ölheizung und dem Engagement vom Knauber können Sie auch aus der folgenden PDF-Datei entnehmen.

Quellen:

IWO News Spezial: Aktuelle Informationen zum Klimaschutzprogramm – Newsletter vom 23.09.2019

UNITI-Rundschreiben: Ergebnisse des Klimakabinetts – Erste Einordnung für die Branche (WM-RS 66-19) – Newsletter vom 23.09.2019

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